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FRITZSCH electrotechnic

Neue Förderung für gewerbliche Schnellladestationen
31.10.2023

Es ist nicht mehr zu übersehen: Die Zahl der Elektroautos nimmt täglich zu. Die FRITZSCH electrotechnic GmbH hilft schon seit längerer Zeit dabei, dass die „E-Mobilisten“ ihre Autos mit ihren eigenen Wallboxen einfach zu Hause aufladen können. „Insbesondere für Firmen, deren Fahrzeuge den ganzen Tag über rollen müssen, reicht die Kapazität von Wallboxen aber nicht aus. Die Bundesregierung hat darauf inzwischen reagiert und ein besonderes Förderprogramm für Handel und Gewerbe ins Leben gerufen“, sagt Firmeninhaber Gerold Fritzsch und verweist auf eine Information des Dachverbandes des Elektrohandwerks. 

Den Angaben zufolge fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) künftig die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte inklusive Netzanschluss. Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die neue Förderung des BMDV soll zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II beitragen. Gefördert werden Ladepunkte für Pkw und Lkw.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Darin eingeschlossen sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU). Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inklusive dem dafür notwendigen Netzanschluss auf ausschließlich selbst genutzten betrieblichen Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnellladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW und mehr besitzen. Voraussetzung ist das Laden mit Gleichstrom (DC). Die ansetzbaren Kosten pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem maximalen möglichen Höchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart (KMU oder GU). Für die Antragstellung werden ein aktueller Handelsregisterauszug und eine KMU-Erklärung benötigt.

„Schnellladepunkte stellen besondere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des firmeneigenen Stromnetzes“, betont Gerold Fritzsch. Zudem seien auch für die einzelnen Ladevorgänge technische Mindestanforderungen zu beachten. Dies sollte vor einer Antragstellung berücksichtigt werden. Die Antragstellung ist voraussichtlich bis zum 30.11.2023 möglich. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel früher ausgeschöpft sein, endet die Möglichkeit zur Antragstellung entsprechend früher (Windhundprinzip).

FRITZSCH electrotechnic

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