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FRITZSCH electrotechnic

E-Check nicht vergessen
30.11.2021

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist der regelmäßige E-Check gesetzlich vorgeschrieben. Und dies nicht ohne Grund. Denn die Sicherheit in Büro- und Geschäftsräumen, in Werkstätten und Werkhallen, auf Baustellen oder wo auch immer hat höchste Priorität. Die Vorschriften für den E-Check für Unternehmen sind in der Vorschrift der Berufsgenossenschaften DGUV geregelt. Hieraus geht hervor, dass jeder Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden.

„Demnach müssen auch alle Geräte, die mit einem einen Stecker ans Stromnetz angeschlossen werden, in regelmäßigen Abständen überprüft werden“, erklärt Gerold Fritzsch, Geschäftsführer der FRITZSCH electrotechnic GmbH. Sein Team verfügt über die Erfahrung, auch eine große Anzahl von Geräten in kurzer Zeit zu überprüfen. So führt es aktuell einen E-Check für knapp 3.000 Geräte in einem medizinischen Bereich durch.

Die Durchführung des regelmäßigen E-Checks für Unternehmen ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren, das der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen ist. Die Prüfungsfristen für Anlagen und Geräte unterscheiden sich dabei je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial.

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